Das Urteil des Mindener Verwaltungsgerichts in der sogenannten Sparkassen-Affäre ist rechtskräftig. Innerhalb der sechswöchigen Frist nach der Verkündung gab es keinen juristischen Einspruch. Damals hatte der Verbandsvorsteher der Sparkasse Höxter und Warburger Bürgermeister Michael Stickeln von einem „krassen Fehlurteil“ gesprochen. Das Urteil besagt, dass die Sozialdemokraten Andreas Suermann und Johannes Reineke weiterhin der Zweckverbandsversammlung angehören. Das Verwaltungsgericht Minden hatte ihren Rauswurf aus dem Verwaltungsrat der Sparkasse Höxter für rechtswidrig erklärt.