Der Fachverband Glücksspielsucht ist auch in zweiter Instanz mit einer Klage gegen den Spielhallenbetreiber Gauselmann gescheitert. Der Verband wollte für einen spielsüchtigen Paderborner erreichen, das Gauselmann zum Schutz von Problemspielern vor sich selbst Hausverbote verhängt. Das lehnt das Unternehmen ab, weil es keine lückenlose Kontrolle garantieren kann. Das Oberlandesgericht Hamm urteilte, das für solche Spielersperren in NRW die gesetzliche Grundlage fehlt.