Ein spielsüchtiger Paderborner ist vor dem Bielefelder Landgericht mit seiner Klage gescheitert. Zusammen mit einem weiteren Leidensgenossen hatte er vom Spielhallenbetreiber Gauselmann gefordert, zum Eigenschutz ein Hausverbot ausgesprochen zu bekommen. Das Bielefelder Landgericht hat die Klage abgewiesen.
Das Gericht sagt unter anderem, dass ein Spielverbot den Klägern nicht zustehe. Zwar gebe es die Verpflichtung von Spielhallenbetreibern, Sozialprogramme aufzulegen. Ein Spielhallenverbot für Spielsüchtige sei damit aber nicht verbunden. Offiziell geklagt hatte der Fachverband Spielhallensucht stellvertretend für den Paderborner und einen Bielefelder Leidensgenossen. Der Spielhallenbetreiber Gauselmann aus Espelkamp hatte schon im Vorfeld des Prozesses ein Spielhallenverbot abgelehnt, weil es dafür keine rechtliche Grundlage gebe.