Im Streit um Sportplatz-Lärm in Altenbeken haben die klagenden Anwohner Recht bekommen. Das Verwaltungsgericht Minden hat entschieden, dass die derzeitige Nutzung des Sportplatzes „Am Kuhlborn“ gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstößt. Laut Urteil muss die Kreisverwaltung als zuständige Behörde einschreiten und ein konkretes Nutzungskonzept erarbeiten lassen. Der Kreis kündigte am Nachmittag an, ohne neues Gutachten keine Maßnahmen festzusetzen. Drei Anwohner des Altenbekener Sportplatzes hatten gegen den Kreis geklagt, weil sie der Lärm der Anlage stört.