Das gestern am Verwaltungsgericht gefällte Urteil zum Paderborner Fußballstadion hat nach Einschätzung des Klägeranwaltes keine Auswirkungen auf andere Vereine. Der Anwalt hatte vor Gericht durchgesetzt, dass es in Paderborn für Fußballspiele nach 22 Uhr keine Ausnahmegenehmigung geben darf. Die Entscheidung sei kein Grundsatzurteil, schreibt er, sondern gelte nur für diesen Einzelfall. Das Problem sei hausgemacht, denn eins von der Stadiongesellschaft selbst in Auftrag gegebenes Gutachte besage, dass die Lärmschutzwerte in der Energieteam-Arena nach 22 Uhr nicht eingehalten werden können. Und deshalb sei das Urteil auch nur auf die Paderborner Situation zutreffend und keineswegs für sämtliche Montagabendspiele der zweiten Liga. Dem widerspricht der SC Paderborn.