Im Streit um die 3G-Regel für kommunalpolitische Sitzungen will die Stadt Salzkotten ein aktuelles Gerichtsurteil anfechten. Das Mindener Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass der Ausschluss des AfD-Fraktionsvorsitzenden Günther Koch nicht rechtmäßig war.
Mit der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster will die Stadt Salzkotten Rechtssicherheit für alle Städte und Gemeinden schaffen. Wenn die Umsetzung der 3G-Regel in Kommunalparlamenten vor Gericht keinen Bestand habe, seien auch die Beschlüsse in den Sitzungen unwirksam und müssten wiederholt werden, so Salzkottens Bürgermeister Ulrich Berger.
Auch in Sitzungen beim Kreis und bei der Stadt Paderborn waren AfD-Politiker rausgeworfen worden, weil sie den 3G-Nachweis verweigert hatten. Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Minden reicht die Corona-Schutzverordnung für so einen Eingriff in das freie politische Mandat nicht aus. Dafür sei ein Gesetz nötig.