Auch im Hochstift muss niemand in seiner Wohnung frieren. Darauf weist der Mieterbund einen Tag vor dem Start der offiziellen Heizperiode am 1. Oktober hin. Mieter haben einen Rechtsanspruch darauf, dass spätestens morgen die Heizungsanlagen eingeschaltet werden. Sie müssen die Räume auf 20 bis 22 Grad aufheizen können. Das gilt für die Zeit von 6 bis 24 Uhr. Werden die Werte nicht erreicht, sollten Mieter ihrem Vermieter schriftlich ankündigen, dass sie ihre Miete nur unter Vorbehalt zahlen. Nur so kann später der Rechtsanspruch auf Kürzung der Miete geltend gemacht werden.