Eine Steinheimer Firma darf weiter keine Produkte verkaufen, die sogenanntes Cannabidiol enthalten. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Die Klage des Unternehmens gegen den Kreis Höxter wurde abgewiesen.
Im Februar 2020 landete ein Bescheid der Höxteraner Kreisverwaltung im Postkasten der Steinheimer Firma. Inhalt des Schreibens: Drei Produkte, die sogenanntes CBD enthalten, dürfen nicht verkauft werden.
Das Verwaltungsgericht Minden bestätigt diese Anordnung. Schließlich sei es laut den Richtern kein sogenanntes „neuartiges Lebensmittel“ wie es das Unternehmen behauptete – hierfür wäre keine Zulassung nötig. Die anschließende Frage, ob es ein Lebens- oder ein Arzneimittel ist, sei dann nicht mehr entscheidend.
Für beides hätte die Steinheimer Firma eine Zulassung gebraucht. Diese fehlte dem Unternehmen allerdings.