Die Arbeiterwohlfahrt im Hochstift begrüßt die Steuer-Erleichterung für Kindertagesmütter. Eine Bund-Ländergruppe hat Vorschläge zum Abbau von Hürden bei Steuern und Sozialabgaben gemacht, die vom Bundesfinanzministerium übernommen wurden. Demnach üben Tagesmütter mit bis zu fünf Betreuungskindern keine hauptberuflich selbständige Tätigkeit aus. Die bislang geltende Gleichbehandlung mit anderen Berufsgruppen hatte auch im Hochstift viele Tagesmütter verunsichert. Durch die steuergesetzliche Neuregelung ist nunmehr eine angemessene Bezahlung der Kindertagespflege gesichert.