Weil sie eine demente Frau zu heiß gebadet haben, hat das Amtsgericht Paderborn zwei Altenpflegerinnen verwarnt. Außerdem müssen beide nach Informationen einer Zeitung wegen fahrlässiger Tötung jeweils eine Geldbuße von 1500 Euro zahlen. Die ambulanten Pflegekräfte hatten in Lichtenau eine 80-jährige Frau in eine Badewanne mit viel zu heißem Wasser gesetzt, sie erlitt schwere Verbrennungen und starb zwei Wochen später. Die Verwarnung bedeutet, dass die Angeklagten auch eine Geldstrafe zahlen müssen, wenn sie noch einmal auffallen sollten.