Der Streit um den Religionsunterricht an der Paderborner Bonifatius-Grundschule ist nach fünf Jahren endgültig beendet. Das Bundesverfassungsgericht hat in letzter Instanz die Verfassungsbeschwerde eines muslimischen Vaters abgelehnt. Er wollte seinen Sohn an der katholischen Bekenntnisgrundschule anmelden, ihn aber nicht am Religionsunterricht teilnehmen lassen. Das lehnte die Schule ab. Der Paderborner Vater klagte deshalb vor mehreren Gerichten.
Die Karlsruher Richter wiesen seine Verfassungsbeschwerde schließlich zurück. Bekenntnisschulen dürften so entscheiden.