Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Entscheidung im Streit zwischen zwei Windkraftbetreibern aus Bad Wünnenberg gefällt. Beide wollen ihre Anlagen dicht nebeneinander betreiben. Das Gericht legte für den beklagten Betreiber jetzt aber klare Auflagen fest. Er müsste seine Anlage bei bestimmten Windverhältnissen abschalten.
Das würde immer dann gelten, wenn der Wind besonders stark aus einer bestimmten Richtung kommt. Ansonsten bestünde in Bad Wünnenberg die Gefahr, dass die Anlagen umstürzen. Der Kläger erhielt deshalb Recht, weil er seine Genehmigungsunterlagen zuerst eingereicht hatte. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Mindener Verwaltungsgerichts. Für den unterlegenen Betreiber stellt sich jetzt wohl die Frage, ob sich der Betrieb einer Windmühle überhaupt noch finanziell lohnt. Kurioserweise hat aber ausgerechnet er seine Anlage bereits errichtet. Also käme er wohl ums regelmäßige Abschalten nicht herum, wenn auch sein Konkurrent seine Pläne umsetzt.