Im Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Borchen und einem ihrer führenden Verwaltungsmitarbeiter gibt es eine Einigung. Das Arbeitsverhältnis wurde frühzeitig beendet. Damit folgten beide Pateien einer Empfehlung des Landarbeitsgerichts Hamm. Dem Mitarbeiter war vor Monaten gekündigt worden, weil er gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen hatte. Dagegen klagte der Beamte in erster Instanz erfolgreich. Die übergeordnete Richterin in Hamm gab allerdings der Gemeinde Borchen Recht.