Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen dürfen weiterhin Studiengebühren erheben. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat in einem Musterverfahren die Klage von Paderborner Studenten abgewiesen. Der von ihnen angeführte UN-Sozialpakt sei kein bindendes Recht und stehe deshalb der 500-Euro-Semster-Gebühr nicht im Weg. Das OVG ist nach dem VG Minden damit schon die zweite Instanz, bei der die Paderborner Studis scheiterten. Die Münsteraner Richter liessen zudem keine Revision zu ? das nächsthöhere Gericht kann also nicht angerufen werden.