Die Paderborner Studenten wollen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Studiengebühren weiterkämpfen. Am Nachmittag wies das Oberverwaltungsgericht Münster die Musterklage zurück und erklärte die Semesterbeiträge für rechtmäßig. Nach Ansicht des OVG verstoßen die Studiengebühren nicht gegen geltendes Recht oder den Gleichheitsgrundsatz. Studenten-Anwalt Wilhelm Achelpöhler kündigte Widerspruch gegen die Entscheidung an, keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zuzulassen.