Schlechte Nachricht für alle Studenten und deren Eltern: Studiengebühren dürfen erhoben werden. Eine Klage vom Paderborner Studentenausschuß AStA gegen die 500 Euro pro Semester ist am Abend gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied: Die Gebühr verstoße nicht gegen das Grundgesetz und auch nicht gegen den Sozialpakt der Vereinten Nationen. Der AStA Paderborn prüft jetzt, ob er vor's Bundesverfassungsgericht zieht.