Jetzt steht offenbar endgültig fest: Das Paderborner Unternehmen Stute muss seinen Mitarbeitern auch die Umkleidezeiten bezahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, berichtet die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten. Es hat eine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm zurückgewiesen. Damit ist ein langer Streit beendet. Dutzende Mitarbeiter des Paderborner Nahrungsmittelherstellers klagten, damit das Umziehen auch zur Arbeitszeit gezählt wird.