Der Streit um die Wochenarbeitszeit bei der Backstube Siebrecht in Brakel könnte bald vor dem Landesarbeitsgericht landen. In drei Wochen werden die Paderborner Arbeitsrichter urteilen. Wie sie in Aussicht stellten, wohl pro Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die hatte Siebrecht tarifwidriges Verhalten vorgeworfen und beantragt, die Anhebung der Arbeitszeiten von 38,5 auf 42 Stunden rückgängig zu machen. Die Bäckerei würde dann wohl in Berufung gehen. Sie hatte die Maßnahme damit begründet, nur so die Schließung der Produktion in Brakel verhindern zu können.