Ein Paderborner und seine Frau haben im Berufungsprozess um einen Millionenbetrug einen Teilerfolg erzielt. Sie müssen nicht solange ins Gefängnis wie zunächst festgesetzt. Ein Bielefelder Gericht verkürzte die Haftstrafen auf drei Jahre und neun Monate bzw. drei Jahre und sechs Monate. Ihr Ziel war es eigentlich, nach jeweils 22 Monaten U-Haft gar keine Reststrafe mehr absitzen zu müssen. Das Ehepaar ließ seine Opfer über Callcenter zur Teilnahme an kostenpflichtigen Gewinnspielen überreden.