Nach dem Tod einer Radfahrerin im vorigen August hat sich ein LKW-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung vor dem Höxteraner Amtsgericht verantworten müssen. Die Richterin einigte sich mit der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung darauf, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 1.700 Euro einzustellen.
Das Gericht kam zwar zum Ergebnis, dass sich „ein geringer Schuldvorwurf begründen“ ließe. Auf der anderen Seite sei die Radfahrerin aber auch sehr unbedarft auf der Brenkhäuser Straße in Höxter unterwegs gewesen.
Ein Gutachter stellte fest, dass der Lastwagenfahrer die Frau – wenn auch nicht groß –im Rückspiegel hätte erkennen können. Sie war von dem Fahrzeug beim Abbiegen überrollt worden. Laut Gutachten hatte der LKW dabei eine Geschwindigkeit von 14 Kilometern pro Stunde.
Zu dem tödlichen Unfall in Höxter kam es an einem Nachmittag, an dem sehr viele Fahrzeuge auf der Brenkhäuser Straße unterwegs waren. Die 52-Jährige war noch am Unfallort gestorben.