Die Ursache für den Tod von Annika W. im Fall Bosseborn lässt sich nicht sicher klären. Das hat gestern im Prozess ein Gerichtsmediziner ausgesagt. Deshalb muss die Paderborner Staatsanwaltschaft wie schon in Bezug auf das andere Todesopfer zurückrudern. Die Anklage gegen das mutmaßliche Folterpaar lautet jetzt in beiden Fällen nur noch versuchter und nicht mehr vollendeter Mord durch Unterlassen. Die Leiche von Annika W. war wohl zerstückelt und verbrannt worden.