14 Monate nach der tödlichen Messerattacke vor dem Paderborner Asylbewerberheim am Rothebach müssen sich die drei Tatverdächtigen jetzt doch vor Gericht verantworten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit eine Entscheidung des Paderborner Landgerichts aufgehoben. Die Paderborner Richter hatten damals die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt: Man könne nicht völlig ausschließen, dass das Opfer den Streit begonnen habe und die drei mutmaßlichen Täter lediglich in Notwehr gehandelt hätten. Das sieht die Staatsanwaltschaft anders: sie glaubt, dass der 57-jährige Tschetschene und seine damals 16 und 18 Jahre alten Söhne ihr Opfer, einen Georgier, erst verprügelt und ihm dann einen tödlichen Messerstich versetzt haben. Sie hat deshalb gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt und Recht bekommen. Demnächst stehen Vater und Söhne vor der Jugendkammer des Landgerichts Paderborn und müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.