Da werden böse Erinnerungen wach. Ab sofort muss das Geflügel in Delbrück und Hövelhof wieder in den Stall. Damit soll die Ausbreitung der Geflügelpest zum Beispiel durch Wildvögel verhindert werden. Neben der Stallpflicht gilt auch ein Transportverbot für Hühner, Puten, Gänse und Co. Hintergrund für die Verordnung ist der Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Gütersloh. Dort ist die Infektion weiter auf dem Vormarsch. Mittlerweile sind 5 Betriebe betroffen – es mussten schon rund 40 tausend Tiere getötet werden. Die Stallpflicht ist auf Delbrück und Hövelhof beschränkt und gilt zunächst bis Dienstag. Das Paderborner Kreisverterinäramt schließt nicht aus, dass der Virus bereits in andere Bestände verschleppt wurde.