Das Paderborner Amtsgericht hatte es am Vormittag mit hundertfachen Verstößen gegen das Fahren ohne Führerschein zu tun. Der Angeklagte kam allerdings am Ende mit einer einjährigen Bewährungsstrafe davon. Das Gericht entschied also relativ milde.
Und das, weil der 36-Jährige eine ziemlich menschliche Erklärung für seine Situation hatte. Der Paderborner verdient als Zusteller sein Geld. Vor gut einem Jahr verlor er seinen Führerschein – setzte sich aber weiterhin beruflich hinters Steuer. Die Begründung: Er wollte dem Sozialstaat nicht zur Last fallen und hatte Angst, ohne Führerschein seinen Job zu verlieren. Den brauchte er aber dringend, um den Unterhalt für seine Kinder auf und wollte er sein Umgangsrecht nicht gefährden. Sein Arbeitgeber hält trotz Führerscheinverlust an ihm fest. Allerdings fährt der Zusteller jetzt Fahrrad. Trotz einschlägiger Vorstrafen entschied sich der Richter für eine Bewährungsstrafe.