Beim großen Wahlsonntag im Hochstift am 25. Mai müssen die Kommunen unterschiedliches Wahlrecht beachten. Das sorgt für viel Arbeit in den Ämtern. Bei der Kommunalwahl dürfen zum Beispiel schon 16jährige abstimmen – in unseren beiden Kreisen sind damit 360.000 Menschen wahlberechtigt. Bei der zeitgleichen Europawahl sind es nur 340.000. Der Grund: Für Europa darf man erst abstimmen, wenn man schon volljährig ist.