Im Prozess um das grausame Gewaltverbrechen von Lichtenau-Blankenrode plädiert die Staatsanwaltschaft auf Totschlag und fordert elf Jahre Haft. Die Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und Grausamkeit könnten laut Oberstaatsanwalt Meyer nicht sicher nachgewiesen werden. Der Verteidiger des Angeklagten fordert eine Freiheitsstrafe, die deutlich unter zehn Jahren liegen soll. Der mutmaßliche Täter soll mit mehr als zehn Hammerschlägen den Kopf des späteren Opfers regelrecht zerstört haben. Auch die Ehefrau des Getöteten soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft hinter Gitter. Laut Staatsanwaltschaft soll sie unter anderem bei der Beseitigung der Spuren geholfen haben.