Im Prozess gegen zwei angeklagte Internetbetrüger aus Höxter ist am Paderborner Landgericht das Urteil gefallen. Gegen den Sohn wurde das Verfahren eingestellt, allerdings muss er eine Strafe von 4 000 Euro zahlen. Sein Vater hattte ausgesagt, dass der 22-jährige an den Betrügereien kaum beteiligt war. Er hätte lediglich seinen Namen zur Verfügung gestellt und ab und an mal ein Telefonat entgegen genommen. Der 57-jährige Haupttäter hatte unter anderem Bestellungen und Anzahlungen abgewickelt, obwohl er wusste, dass er nicht würde liefern können. Weil er während der Taten noch auf Bewährung war, muss der Höxteraner nun für ein Jahr und sieben Monate hinter Gitter.