Die Verurteilung eines Paderborner Ratsherren der AfD wegen Hausfriedensbruchs bleibt bestehen.
Wie das Westfälische Volksblatt schreibt, hat das Landgericht die Berufung des Lokalpolitikers gegen eine Geldstrafe von 750 Euro abgewiesen.
Er kann aber Revision gegen die Entscheidung der zweiten Instanz einlegen. Der Paderborner AfD-Politiker hatte sich bei einer Ausschusssitzung im April geweigert, den geforderten 3G-Corona-Nachweis vorzulegen.
Als er die Sitzung auch nicht verlassen wollte, rief der Ausschussvorsitzende die Polizei. Die Beamten führten den AfD-Politiker dann aus dem Saal.