Das Jugendschöffengericht in Hameln hat im Prozess um den schweren Zwischenfall bei der Wilbaser Kirmes im Kreis Lippe vor einem Jahr ein Urteil gefällt. Der angeklagte Jugendliche muss 40 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, weil er einen heute 18-jährigen Mann aus Nieheim-Eversen auf ein fahrendes Karussell geschupst hatte. Der Verusacher war bei der Tat gerade mal 16 Jahre alt. Das musste das Hamelner Jugendschöffengericht bei dem Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung berücksichtigen. Außerdem war der Angeklagte voll geständig und entschuldigte sich im Gerichtssaal bei seinem Opfer aus Nieheim-Eversen. Das Gericht ging davon aus, dass ihn der Angeklagte nicht absichtlich auf das Karussell gestoßen hat. Die Entschuldigung des Verursachers nahm er an, obwohl er wegen des Sturzes heute noch unter Konzentrationsproblemen leidet. Nach dem Zwischenfall lag er lange Zeit im Koma. Trotz einer Therapie musste er eine begonnene Ausbildung abbrechen.