Nach dem Urteil im Höxteraner Räuschenberg-Prozess hat die Staatsanwaltschaft fristgerecht Berufung eingelegt. Damit ist das Urteil des Amtsgerichtes Höxter von Ende März noch nicht rechtskräftig. Es hatte den Piloten einer Propellermaschine freigesprochen. Die Maschine war vor drei Jahren bei einem Rundflug abgestürzt, sechs Fluggäste erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Der Pilot hatte jede Schuld an dem Unglück abgestritten.