Im Streit um eine Paderborner Kita hat die Stadt am Verwaltungsgericht in Minden eine Niederlage einstecken müssen. Ihre Klage wurde am Nachmittag abgewiesen.
Die Stadt hatte vom Landschaftsverband Westfalen Lippe ja Mietzuschüsse in Höhe von 13.000 Euro gefordert. Diese Gelder habe es vom LWL in der Vergangenheit immer für den Kindergarten gegeben. Die fünfstellige Summe galt für das Jahr 2015/2016 und ging an eine Elterninitiative. Diese betreibt den Kindergarten Auf der Lieth in Paderborn.
Der LWL hatte aber erklärt, bereits für das Kita-Gebäude gezahlt zu haben. Eine weitere Unterstützung sei in seinen Augen quasi eine doppelte Förderung und nicht zu rechtfertigen. Dieser Begründung ist die Kammer des VG Minden gefolgt. Das Urteil wird jetzt zugestellt. Sobald es angekommen ist, hat die Stadt Paderborn vier Wochen Zeit einen Antrag auf Zulassung einer Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster zu stellen.