Die Bonifatius-Grundschule in Paderborn ist nicht verpflichtet, einen muslimischen Schüler aufzunehmen. Mit diesem Urteil hat das Verwaltungsgericht Minden die Klage eines türkischen Vaters abgewiesen. Der Streit ging sich vor allem darum, dass der Junge den katholischen Religionsunterricht nicht besuchen wollte. Dazu wäre er laut Verwaltungsgericht aber im Falle einer Einschulung verpflichtet. Außerdem gäbe es in zumutbarer Nähe eine Gemeinschaftsgrundschule, die er stattdessen besuchen könne.