Der Prozess um den Flugzeugabsturz vor zweieinhalb Jahren bei Höxter-Brenkhausen endete am Abend mit einem Freispruch für den Piloten. Vor dem Höxteraner Amtsgericht konnte ihm keine fahrlässige Körperverletzung nachgewiesen werden. Der Richterin blieb angesichts zweier völlig widersprüchlicher Sachverständigengutachten wohl nichts anderes übrig. Ein Experte hielt einen technischen Defekt für die Absturzursache, ein anderer warf dem Piloten Versagen vor. Die Piper Lance sei augenscheinlich „schwanzlastig“, sprich: hinten zu schwer gewesen. Nach Meinung dieses Gutachters hat der Angeklagte einen Passagier zu viel mitgenommen. Alle Gewichtsberechnungen sprechen jedoch gegen eine Überladung, deswegen gab es am Ende doch einen Freispruch. Bei dem Flugzeugabsturz am Räuschenberg waren sechs Menschen zum Teil schwer verletzt worden.