Ein Klage von Paderborner Studenten wird zur Zeit vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Es geht darum, ob Studiengebühren überhaupt erhoben werden dürfen. Die Frage ist, ob die 500 Euro pro Semester mit dem Grundgesetz und dem Sozialpakt der Vereinten Nationen vereinbar sind. Die zwei Paderborner Studenten klagen gegen die Gebühr, sind in den Vorinstanzen aber jeweils gescheitert. Ein Urteil soll noch heute gefällt werden.