Die Ablehnung eines muslimischen Jungen an einer Paderborner Grundschule beschäftigt gleich wieder das Verwaltungsgericht Minden. Das Oberverwaltungsgericht hatte schon im Eilverfahren entschieden, dass die Schule den Jungen ablehnen durfte. Heute soll in Minden ein endgültiges Urteil fallen. Der Streit ist entbrannt, weil der Vater seinen Sohn nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen lassen wollte.