Der Fall hat Ende des vergangenen Jahres viel Staub aufgewirbelt: die Gewerkschaft ver.di hatte ein Paderborner Busunternehmen wegen Lohnwuchers angezeigt, weil es seinen Mitarbeitern zu wenig Lohn zahle. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Paderborn das Verfahren eingestellt. Die Beschäftigten erhalten bei der Firma zwar tatsächlich niedrige Löhne. Allerdings handele es sich hauptsächlich um Menschen, die sich etwas dazuverdienen – wie zum Beispiel Rentner, Frührentner und Berufsunfähige. Deshalb kann die Staatsanwaltschaft keine ausgenutzte Notlage erkennen, die laut Gesetz bei Lohnwucher vorliegen muss.