Soll ein Kind mit Behinderung mit dem Taxi zur Schule gebracht werden oder nicht? Darüber haben der Vater des Kindes und der Kreis Paderborn gestritten. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Minden einen Vergleich vorgeschlagen: Solange der Vater des Kindes nicht arbeitet, soll er es zur Schule bringen und bekommt dafür Fahrtgeld. Wenn er wieder einen Job hat, kann er ein Taxi für die Fahrt engagieren. Der Kreis Paderborn hatte sich geweigert, die Kosten für das Taxi zu übernehmen, solange der Paderborner Zeit für die Fahrt hat.