Ein Autobesitzer handelt nicht automatisch grob fahrlässig, wenn er seinen Fahrzeugschlüssel in der Umkleidekabine einer Sporthalle liegen lässt. Das hat das Landgericht Paderborn entschieden und einer Frau damit 6200 Euro zugesprochen. Der 51jährigen war der Autoschlüssel aus der Umkleide einer Salzkottener Sporthalle geklaut worden.
Zwei Jugendliche bauten mit dem Wagen anschließend einen Unfall, sodass der nur noch Schrottwert hatte. Die Versicherung der Frau wollte den Schaden aber nicht bezahlen. Sie sprach von grober Fahrlässigkeit. Das sahen die Richter aber anders - schließlich habe die Frau sonst immer ihren Schlüssel mit in die Halle genommen - ausgerechnet an dem Abend das aber vergessen. Die Versicherung muss also blechen.