Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Windkraftplanung der Stadt Paderborn teilweise für unwirksam erklärt. Es ging dabei um die 125. Flächennutzungsplanänderung. Mit ihr wollte die Stadt unter anderem erreichen, dass Windkraftanlagen nicht außerhalb der dort ausgewiesenen Konzentrationszonen errichtet werden dürfen. Das Münsteraner OVG macht der Stadt jetzt einen Strich durch die Rechnung.
Das hat zur Folge, dass Antragsteller, die eine Windkraftanlage außerdem der ausgewiesenen Zonen aufstellen wollen, nicht per se abgewiesen werden dürfen. Die Neue Westfälische zitiert allerdings eine Sprecherin des Gerichts mit den Worten, es könne ja auch zahlreiche andere Gründe geben, um eine Anlage nicht zu genehmigen – wie zum Beispiel den Tierschutz. Trotzdem ist das Urteil eine Schlappe für die Stadt Paderborn. Drei Jahre hat sie an dem Plan gearbeitet. Dabei ging es auch darum, Anwohner zu schützen. Gut 550 Hektar Flächen entlang der B 64 wurden als Konzentrationszonen ausgewiesen. Die Stadt will jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann weitersehen.