Paderborner Studenten versuchen es vor dem Kadi: sie haben beim Verwaltungsgericht Minden eine Klage gegen die Studiengebühren eingereicht, mit der sich die Richter ab heute befassen. Die Studenten sind der Ansicht, dass die 500 Euro pro Semester gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen; sie berufen sich unter anderem auf einen völkerrechtlichen Vertrag. Die Mindener Entscheidung wäre landesweit eines der ersten Urteile zu Studiengebühren.