Das Mindener Verwaltungsgericht entscheidet heute möglicherweise über die Zukunft der Windkraftplanung im Kreis Paderborn. Es geht um eine mehr als 130 Meter hohe geplante Anlage in Borchen. Erlaubt sind laut Flächennutzungsplan nur 100 Meter. Der Kläger meint: Diese Nabenhöhe lohnt sich wirtschaftlich überhaupt nicht. Würde er eine Genehmigung erhalten, sähe es auch für andere Antragsteller gut aus.