Für Studierende geht es ab heute um die Wurst ? bzw. um die Butter auf dem Brot. Das Mindener Verwaltungsgericht beschäftigt sich mit der Klage von Paderborner Studenten gegen die Studiengebühren.
Die 500 Euro pro Semester verstossen gegen den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ? das finden jedenfalls die Paderborner Studenten. Ihre Klage stützt sich auf den völkerrechtlichen Vertrag, der 1966 verabschiedet wurde. Unmissverständlich besagt ein Artikel darin, das der Hochschulunterricht stufenweise kostenfrei gestaltet werden soll. Damit ist für die Studenten der Uni Paderborn klar: Die 500 Euro sind mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar. Die Verhandlung in Minden ist ein Musterverfahren, es könnte landesweit das erste Urteil über die Uni-Gebühren werden.