Ein Fahrlehrer aus dem Warburger Land behält seine Lizenz nur noch bis zum Ende des Jahres. Danach ist er sie los. Einen entsprechenden Vergleich hat das Mindener Verwaltungsgericht in einem Verfahren des Fahrlehrers gegen den Kreis Höxter vorgeschlagen.
Der Fahrlehrer wurde vor zwei Jahren vom Warburger Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs einer 16-jährigen Fahrschülerin rechtskräftig verurteilt. Der Kreis Höxter entzog ihm die Lizenz. Dagegen klagte der Mann. Der Vergleich sieht jetzt vor, dass er seinen Beruf bis Ende des Jahres ausüben darf, um unter anderem seine Fahrschule zu verkaufen, oder in andere Hände zu geben. Er selbst sagte zu, bis dahin im Rahmen seiner Möglichkeiten keinen Fahrschüler oder Fahrschülerin mehr auszubilden. Ab dem 1.Januar 2020 ist seine Lizenz dann definitiv nicht mehr gültig. Beide Seiten können bis Ende des Monats das Urteil noch widerrufen. Dann müsste das Gericht noch einmal entscheiden.