Auf Initiative des Kreises Paderborn muss das Verwaltungsgericht Minden in einem Musterprozess eine grundsätzliche Tierschutz-Frage klären. Das berichtet die Neue Westfälische. Es geht darum, ob die übliche Haltung von Kälbern auf Spaltenböden artgerecht ist oder nicht. Radio Hochstift-Reporterin Susanne Stork: