Viereinhalb Jahre Haft: So lautet das Urteil gegen den Busentführer von Höxter. Das Paderborner Landgericht hat außerdem angeordnet, dass der alkoholkranke 47-Jährige in einer Entziehungsanstalt untergebracht wird.
Läuft die zweijährige Therapie erfolgreich, könnte der Mann danach auf freien Fuß kommen. Der Rest seiner Strafe könnte dann zur Bewährung ausgesetzt werden. Er kommt also möglicherweise nicht mehr ins Gefängnis. Die Richter sehen in der Busentführung von Höxter einen minderschweren Fall von Geiselnahme. Zwar sei die Bedrohungslage für den Busfahrer und einen Fahrgast massiv gewesen, und die Tat war auch geplant und vorbereitet. Aber der Angeklagte sei betrunken und sein Hauptmotiv einfach nur Liebeskummer gewesen. Das rechtfertige die Tat zwar nicht, aber sie sei bei weitem nicht vergleichbar mit Geiselnahmen, die zum Beispiel dazu dienen, Inhaftierte freizupressen. Spezialeinsatzkräfte der Polizei hatte den Busentführer Ende März in Höxter nach einer 180 Kilometer langen Irrfahrt überwältigt.