Die Volksbank Bielefeld-Gütersloh hat die Klage im Namensstreit mit der Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold zurückgenommen. Das Oberlandesgericht in Hamm erklärte, die Klage sei erst zu spät eingegangen und deswegen ist kein Eilverfahren möglich. Das Verfahren kann nach dem Zusammenschluss der Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold mit der Volksbank Minden zur VerbundVolksbank OWL aber wieder eröffnet werden.