Fährt jemand vorsätzlich schneller als erlaubt, kann ein Gericht eine höhere Strafe verhängen als im Bußgeldkatalog vorgesehen. Im aktuellen Fall bestätigte das Oberlandesgericht Hamm jetzt ein Urteil des Höxteraner Amtsgerichts. Das hatte einen 55-Jährigen zu einem Bußgeld von 300 Euro verurteilt, weil er innerorts mit knapp 80 km/h überholt hatte. Laut Bußgeldkatalog muss er dafür 100 Euro zahlen. Das Gericht unterstellte dem Mann aber Vorsatz, weil er die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 Prozent überschritten hatte. Außerdem war er früher schon durch zu schnelles Fahren aufgefallen.