Die Stadt Paderborn muss sich schwere Vorwürfe vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefallen lassen. Es geht um den Fall zweier baptistischer Familien, die ihre Kinder nicht mehr zur Schule geschickt hatten. Daraufhin war Ihnen teilweise das Sorgerecht entzogen worden. Die Karlsruher Richter bestätigten nun zwar, dass diese drastische Maßnahme rechtens sei, wenn Eltern aus Glaubensgründen die Schulpflicht verletzen. Dem BGH zufolge soll die Stadt Paderborn danach aber einen Pfleger bestellt haben, der für die zwei betroffenen Kinder ungeeignet war. Unter anderem wird kritisiert, dass die Baptisten mit Einwilligung des Pflegers nach Österreich zogen, wo sie ihre Kinder nun selbst unterrichten.