Das Landgericht Paderborn hat der Klage eines VW-Kunden gegen den Autokonzern stattgegeben. Der Salzkottener kann den gekauften Diesel-Tiguan zurückgeben und bekommt den Kaufpreis erstattet. Wegen der gefahrenen Kilometer darf Volkswagen 5000 Euro von der Summe abziehen. Ursprünglich wollte der Salzkottener den Diesel wegen der Abgasaffäre gegen einen Benziner umtauschen – darauf ließ sich VW aber nicht ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Konzern kann es in der nächsten Instanz anfechten.