Ein Paderborner Autohaus muss einem Kunden fast den kompletten Kaufpreis für einen VW erstatten. Das Paderborner Landgericht hat dem Kläger im Zusammenhang mit der Abgasaffäre Recht gegeben. Der Mann aus dem Raum Bielefeld bekommt fast 25.000 Euro zurück.
Restlos glücklich ist er damit aber auch nicht. Der Kläger war nämlich eigentlich sehr zufrieden mit seinem Skoda Yeti und hätte ihn gerne einfach nur eingetauscht gegen einen Wagen, der tatsächlich gute Abgaswerte hat. Darauf wollte sich das Paderborner Autohaus aber offenbar nicht einlassen. Zitat des enttäuschten Kunden: „Die waren an einem Vergleich gar nicht interessiert.“
Also mussten jetzt die Paderborner Richter entscheiden. Das Urteil: Es liegt ein Mangel vor, deshalb muss das Autohaus dem Kunden das Geld zurückgeben. Damit hat das Landgericht erstmals gegen einen Händler geurteilt. Bei den bisherigen VW-Prozessen in Paderborn, die pro Verbraucher endeten, war jeweils der Wolfsburger Autokonzern der Beklagte.